Zuständigkeit für alternative Zugänge zu einem Studium in der Schweiz

Für einen alternativen Studienzugang ist die Zulassungsstelle der gewählten Hochschule zuständig. Sie prüft, ob das konkrete Studienprogramm eine Einzelfallzulassung vorsieht und welche Nachweise erforderlich sind. Eine Beurteilung durch eine andere Hochschule oder eine allgemeine Beratungsstelle bindet sie nicht.

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