Die Zulassung internationaler Studierender beruht auf den eingereichten Bildungsnachweisen und den Regeln der Zielhochschule. Eine Äquivalenzprüfung der Hochschule berücksichtigt den erworbenen Abschluss, den Bildungsweg und die damit verbundenen Zugangsrechte im Ausstellungsland. Auch belegte Fächer, Ausbildungsdauer und Prüfungsergebnisse können für die Beurteilung herangezogen werden. Ein ausländischer Abschluss wird nicht allein aufgrund seiner Bezeichnung einer Schweizer Maturität gleichgesetzt. Die Anforderungen können sich nach Herkunftsland, Hochschule und Studienprogramm unterscheiden. Für die Bewerbung werden in der Regel der Abschlussausweis und Nachweise über den bisherigen Bildungsweg benötigt. Die Hochschule kann vollständige Fächer- und Notenübersichten sowie Übersetzungen in einer akzeptierten Sprache verlangen. Zusätzlich können Sprachnachweise, Mindestleistungen, Aufnahmeprüfungen oder andere programmspezifische Bedingungen gelten. Allgemeine Länderinformationen helfen bei der Vorbereitung, ersetzen aber den Zulassungsentscheid nicht. Die Zielhochschule prüft das vollständige Dossier und teilt mit, ob eine direkte Zulassung, eine Zulassung mit zusätzlichen Bedingungen oder keine Aufnahme möglich ist. Für die Einreichung gelten die Form-, Frist- und Beglaubigungsvorgaben der jeweiligen Hochschule.
Ausländische Vorbildungsausweise für ein Studium in der Schweiz
Ein ausländisches Zeugnis wird für die Studienzulassung von der jeweiligen Schweizer Hochschule geprüft. Dabei wird beurteilt, ob der Vorbildungsausweis aus dem Ausland die Anforderungen für den gewählten Hochschultyp und Studiengang erfüllt. Länderbezogene Vorgaben und programmspezifische Bedingungen können zusätzliche Nachweise oder Prüfungen vorsehen.
VivAVia может ошибаться. Проверяй важную информацию.

