Für die FH Zulassung zählt neben dem Berufsmaturitätsausweis auch der fachliche Bezug der abgeschlossenen beruflichen Grundbildung. FH steht für Fachhochschule. Eine fachverwandte Berufslehre bildet zusammen mit der Berufsmaturität in der Regel den direkten Zugang zum entsprechenden Studienbereich. Welche beruflichen Abschlüsse als fachverwandt gelten, richtet sich nach dem gewählten Studiengang. Ist die Vorbildung nicht ausreichend verwandt, kann eine zusätzliche Arbeitswelterfahrung im passenden Tätigkeitsfeld verlangt werden. Die Hochschule prüft deren Inhalt und Nachweis nach den Vorgaben des Programms. Auch Eignungsverfahren oder weitere programmspezifische Bedingungen können bei einzelnen Angeboten hinzukommen. Der Berufsmaturitätstyp allein entscheidet daher nicht abschliessend über die Aufnahme. Für die Bewerbung sind der Berufsmaturitätsausweis, der Abschluss der beruflichen Grundbildung und gegebenenfalls Nachweise zur praktischen Erfahrung einzureichen. Verbindlich beurteilt die Zielhochschule, ob die fachliche Zuordnung und alle weiteren Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Berufsmaturität als Zugang zum Fachhochschulstudium in der Schweiz
Die Berufsmaturität ergänzt eine berufliche Grundbildung um eine erweiterte Allgemeinbildung und eröffnet den regulären Zugang zu einem fachlich passenden Fachhochschulstudium. Für die Zulassung wird geprüft, ob die berufliche Vorbildung mit dem gewählten Studienbereich verwandt ist. Fehlt diese Verbindung, können zusätzliche praktische Voraussetzungen gelten.
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