Die Ausweisprüfung klärt, ob die vorgelegte gymnasiale Maturität den Hochschulzugang für das gewünschte Studium belegt. Dabei wird berücksichtigt, auf welcher Grundlage der Maturitätsausweis ausgestellt wurde. Eine kantonale Maturität kann auf einem anerkannten gymnasialen Bildungsgang beruhen, während die Schweizerische Maturitätsprüfung einen Abschluss ausserhalb eines solchen Bildungsgangs ermöglicht. Zusätzlich ist zu unterscheiden zwischen der schweizweiten Anerkennung eines Bildungsgangs und der Prüfung des konkreten Ausweises durch die Zielhochschule. Ein anerkannter Maturitätsausweis dient grundsätzlich als Zugangsberechtigung für universitäre Hochschulen. Die konkrete Zulassung beurteilt dennoch die jeweilige Hochschule anhand des Ausweises und der übrigen Bewerbungsunterlagen. Bei einer noch laufenden Maturität kann sie vorläufige Unterlagen akzeptieren und die spätere Vorlage des endgültigen Ausweises verlangen. Ein offener Abschlussstand belegt den Zugang noch nicht endgültig. Ist das Original verloren gegangen, kann die ursprünglich ausstellende Schule oder zuständige Stelle ein Duplikat oder ein anderes amtliches Ersatzdokument bereitstellen. Ob dieses Dokument für die Bewerbung genügt, entscheidet die Zielhochschule. Zusätzliche Bedingungen einzelner Studiengänge werden getrennt von der eigentlichen Prüfung des Maturitätsausweises beurteilt.
Prüfung der gymnasialen Maturität für den Zugang zum Studium in der Schweiz
Wer eine gymnasiale Maturität prüfen lässt, reicht den Maturitätsausweis mit den verlangten Bewerbungsunterlagen bei der Zielhochschule ein. Geprüft werden die Ausstellungsgrundlage, die Anerkennung und der belegte Abschlussstand. Das Ergebnis fliesst in die Studienzulassung Schweiz ein, über die die jeweilige Hochschule entscheidet.
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