Prüfung der gymnasialen Maturität für den Zugang zum Studium in der Schweiz

Wer eine gymnasiale Maturität prüfen lässt, reicht den Maturitätsausweis mit den verlangten Bewerbungsunterlagen bei der Zielhochschule ein. Geprüft werden die Ausstellungsgrundlage, die Anerkennung und der belegte Abschlussstand. Das Ergebnis fliesst in die Studienzulassung Schweiz ein, über die die jeweilige Hochschule entscheidet.

Ausstellung

Für die Ausstellung eines Maturitätsausweises kommen unterschiedliche Grundlagen infrage. Eine kantonale Maturität beruht auf einem anerkannten gymnasialen Bildungsgang, während die Schweizerische Maturitätsprüfung einen Abschluss ausserhalb eines solchen Bildungsgangs ermöglicht. Für den Studienzugang zählt neben der Ausstellungsgrundlage die schweizerische Anerkennung des vorgelegten Ausweises.

KantonalMaturitätsprüfung

Abschlussstand

Ist die Maturität noch laufend, kann bei der Bewerbung zunächst ein vorläufiger Abschlussstand vorliegen. Die Hochschule prüft dann, welche Unterlagen sie vorläufig akzeptiert und wann der endgültige Maturitätsausweis nachgereicht werden muss. Ein offener Maturitätsabschluss belegt den Studienzugang noch nicht endgültig.

Ersatzbeschaffung

Wurde der Maturitätsausweis verloren, ist ein Ersatz bei der ursprünglich ausstellenden Schule oder zuständigen Stelle zu beantragen. Ein Duplikat des Maturitätszeugnisses oder ein anderes amtliches Ersatzdokument kann den Abschluss für die Hochschulbewerbung belegen. Welche Form für den Studienzugang akzeptiert wird, entscheidet die Zielhochschule.

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