Für die Zulassung zu einer Fachhochschule (FH) verbindet die gymnasiale Maturität den schulischen Abschluss mit praktischer Erfahrung in einem zum Studiengang passenden Berufsfeld. Die erforderliche Arbeitswelterfahrung umfasst mindestens ein Jahr und entspricht häufig einem Vollzeitäquivalent von zwölf Monaten. Bei Teilzeitarbeit oder Unterbrüchen berechnet die Hochschule den anrechenbaren Umfang. Entscheidend für den Fachbezug sind die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten und nicht allein Branche, Unternehmen oder Stellenbezeichnung. Die Praxis muss normalerweise vor Beginn des Studiums vollständig abgeschlossen sein. Eine Ausnahme können angebotene praxisintegrierte Bachelorprogramme bilden, bei denen die praktische Tätigkeit in ein vierjähriges Studium eingebaut ist. Vorhandene Praktika oder Berufserfahrung können angerechnet werden, wenn Dauer, Pensum, Tätigkeiten und Fachbezug den Anforderungen entsprechen. Als Praxisformen kommen je nach Programm ein Vorpraktikum, eine einschlägige Anstellung, ein strukturierter Praxiskurs oder eine Kombination mehrerer Tätigkeiten infrage. Arbeitszeugnisse oder Arbeitsbestätigungen sollten Dauer, Pensum und konkrete Aufgaben belegen; zusätzlich können weitere Unterlagen verlangt werden. Die FH-Zulassung wird von der gewählten Hochschule für den konkreten Studiengang geprüft, eine automatische Übertragung einer Anerkennung auf andere Programme besteht nicht.
Arbeitswelterfahrung mit gymnasialer Maturität für den Zugang zum Fachhochschulstudium in der Schweiz
Für den Zugang mit gymnasialer Maturität zu einer Fachhochschule ist in der Regel fachbezogene Arbeitswelterfahrung erforderlich. Sie muss zum gewählten Studiengang passen, den verlangten Umfang erreichen und durch geeignete Unterlagen belegt werden. Die Hochschule beurteilt, ob vorhandene Tätigkeiten für die Zulassung zum Bachelor an einer Fachhochschule angerechnet werden.
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