Eine anerkannte gymnasiale Maturität eröffnet grundsätzlich einen breiten Hochschulzugang, erfüllt aber nicht automatisch jede programmspezifische Voraussetzung. Für die Hochschulaufnahme kann ein Studiengang zusätzliche Sprachkenntnisse verlangen. Ob dafür ein Zertifikat nötig ist oder eine Befreiung gewährt wird, hängt von der Unterrichtssprache, der schulischen Vorbildung und den Zulassungsregeln ab. Manche Programme führen ein Eignungsverfahren durch, um Fähigkeiten zu beurteilen, die der Maturitätsausweis nicht belegt. Dafür können je nach Fach eine praktische Aufnahmeprüfung, eine Audition oder eigene Arbeitsproben vorgesehen sein. Einzelne Programme dürfen zudem fachliche Kenntnisse verlangen, sofern diese Anforderung aus ihren Zulassungsregeln hervorgeht. Die Hochschule legt fest, in welcher Form solche Kenntnisse nachzuweisen sind. Art, Bewertung und Bedeutung der zusätzlichen Prüfungen richten sich nach dem konkreten Studienprogramm. Bewerberinnen und Bewerber müssen deshalb neben den allgemeinen Bedingungen auch die veröffentlichten Vorgaben ihres gewünschten Studiengangs prüfen. Erst die Erfüllung der verlangten Zusatzbedingungen ermöglicht die abschliessende Beurteilung der Bachelorzulassung.
Zusätzliche Bedingungen zur gymnasialen Maturität für ein Studium in der Schweiz
Zusätzlich zur gymnasialen Maturität können für die Bachelorzulassung eines bestimmten Studienprogramms weitere Voraussetzungen gelten. Zu diesen Maturität-Zusatzbedingungen gehören je nach Programm Sprachnachweise, Eignungsverfahren oder fachliche Nachweise. Verbindlich sind die Studienganganforderungen der jeweiligen Hochschule.
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