EMS bezeichnet den Eignungstest für das Medizinstudium. Sein standardisierter Testwert macht die erbrachte Leistung für das Zulassungsverfahren vergleichbar. Er entspricht nicht einfach der Zahl einzelner richtig gelöster Aufgaben. Die ausgewerteten Ergebnisse werden im massgebenden Auswahlverfahren in eine Rangfolge gebracht. Der persönliche Rang ist deshalb vom Testwert zu unterscheiden. Die Zulassungsgrenze ergibt sich erst aus dieser Rangfolge und der Zahl der verfügbaren Studienplätze. Sie steht nicht unabhängig vom jeweiligen Verfahren im Voraus fest. Die Ergebnismitteilung nennt die vorgesehenen Angaben zum persönlichen Resultat und sollte auf persönliche Daten, Testwert und weitere Hinweise geprüft werden. Welche ergänzenden Angaben eingesehen werden können, richtet sich nach den Regeln der zuständigen Stelle. Ein Ergebnis lässt sich nicht automatisch auf eine spätere Bewerbung oder ein anderes Zulassungsjahr übertragen. Seine Gültigkeit bestimmt das jeweilige Zulassungsverfahren.
Auswertung des EMS für die Zulassung zum Medizinstudium in der Schweiz
Die EMS Auswertung überführt die erbrachte Testleistung in einen standardisierten Testwert Medizin und ordnet das persönliche Ergebnis in das Auswahlverfahren ein. Aus dem Vergleich der ausgewerteten Leistungen entsteht der Zulassungsrang Medizin. Das Medizinertest Ergebnis ist von der späteren Studienplatzzuteilung und dem Zulassungsentscheid zu unterscheiden.
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