Der Termin für das Medizinstudium ergibt sich aus den aktuellen Angaben im Anmeldeportal und den veröffentlichten Verfahrenshinweisen. Für die Fristwahrung zählt die vollständig abgesendete Voranmeldung. Ein bloss angelegtes Benutzerkonto oder ein noch nicht übermittelter Entwurf genügt nicht. Nach dem Absenden sollte die Bestätigung kontrolliert und aufbewahrt werden. Die Zulassungsfrist für Medizin kann neben der Voranmeldung weitere Termine umfassen. Dazu können nachgelagerte Schritte des zentralen Verfahrens und Anforderungen der gewählten Hochschule gehören. Eine rechtzeitige Voranmeldung ersetzt diese späteren Handlungen nicht. Umgekehrt gleicht eine Bewerbung bei einer Hochschule eine versäumte zentrale Voranmeldung nicht automatisch aus. Ob Änderungen nach dem Absenden oder nach Ablauf der Frist zulässig sind, richtet sich nach den aktuellen Verfahrensregeln. Massgebend sind deshalb für jeden Bewerbungszyklus die im Portal genannten Termine und Bestätigungen.
Frist für die Voranmeldung zum Medizinstudium in der Schweiz
Die Anmeldefrist für Medizin wird für jeden Zulassungszyklus im Voranmeldungsverfahren veröffentlicht. Bis zum massgebenden Termin muss die Voranmeldung vollständig übermittelt sein. Die Voranmeldungsfrist ist von weiteren Fristen der Hochschule und des späteren Zulassungsverfahrens zu unterscheiden.
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