Der Eignungstest für das Medizinstudium (EMS) liefert das Ergebnis für die Rangbildung im beschränkten Zulassungsverfahren. Die verfügbaren Studienplätze werden nach den dafür festgelegten Regeln den berücksichtigten Bewerbungen zugeteilt. Zu den Zuteilungskriterien Medizin gehören damit das massgebende Testergebnis, die daraus gebildete Rangfolge und die vorhandene Kapazität. Welche weiteren Angaben in die Zuteilung einfliessen, richtet sich nach den offiziellen Bestimmungen des konkreten Verfahrens. Die bei der Voranmeldung genannte Studienrichtung und der gewünschte Studienort sind von der leistungsbezogenen Rangbildung zu unterscheiden. Ein EMS Studienplatz an einem bestimmten Ort kann deshalb nicht allein aus einem ausreichenden Testwert abgeleitet werden. Die Medizin Auswahlkriterien gelten für das betreffende Zulassungsjahr und den festgelegten Geltungsbereich. Frühere Grenzwerte oder Zuteilungen begründen keinen Anspruch auf dasselbe Ergebnis. Der Zulassungsentscheid Medizin teilt verbindlich mit, ob und gegebenenfalls für welches Angebot ein Platz zugeteilt wurde. Erst dieser persönliche Entscheid ist für die konkrete Bewerbung massgebend.
Kriterien der Studienplatzzuteilung nach dem EMS für das Medizinstudium in der Schweiz
Die Zuteilungskriterien Medizin verbinden das ausgewertete Testergebnis mit der Rangfolge und den verfügbaren Studienplätzen. Ein EMS Studienplatz entsteht nicht allein durch die Teilnahme am Test oder die Angabe eines gewünschten Studienorts. Massgebend sind die veröffentlichten Medizin Auswahlkriterien des jeweiligen Zulassungsverfahrens.
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