Für die Anrechnung eines Auslandssemesters beginnt die Planung mit dem aktuellen Kursangebot der Gasthochschule. Fachliche Passung, Studienstufe, Voraussetzungen und tatsächliche Verfügbarkeit der Lehrveranstaltungen müssen gemeinsam geprüft werden. Die Heimathochschule bestätigt, für welchen Pflicht-, Wahl- oder Zusatzbereich ein geplanter Kurs verwendet werden kann. Änderungen nach Beginn des Aufenthalts sollten nach dem vorgesehenen Verfahren erneut abgestimmt und dokumentiert werden. Nach erfolgreichem Abschluss stellt die Gasthochschule einen offiziellen Leistungsnachweis mit Kursen und Ergebnissen aus. Auf dieser Grundlage prüft die Heimathochschule den ECTS-Transfer, also die Übertragung von Kreditpunkten im European Credit Transfer and Accumulation System. Sie entscheidet nach ihren Regeln, welche Leistungen in welchem Umfang angerechnet werden. Für Noten kann sie Ergebnisse umrechnen, unverändert ausweisen oder lediglich bestandene Leistungen dokumentieren. Eine einfache Kursbestätigung ersetzt den verlangten offiziellen Leistungsnachweis nicht automatisch. Abweichungen zwischen vereinbarter Kurswahl und tatsächlich abgeschlossenen Lehrveranstaltungen können die Anerkennung beeinflussen. Verbindlich ist der abschliessende Entscheid der Heimathochschule auf Grundlage der eingereichten Nachweise.
Anrechnung eines Mobilitätssemesters im Studium in der Schweiz
Die Mobilitätsanerkennung überträgt erfolgreich erbrachte Studienleistungen aus dem Ausland in das Studienprogramm der Schweizer Heimathochschule. Ein Learning Agreement hält vor dem Aufenthalt die geplanten Kurse und ihre vorgesehene Verwendung im Studium fest. Die Vereinbarung schafft eine dokumentierte Grundlage, ersetzt aber weder den erfolgreichen Kursabschluss noch den abschliessenden Anrechnungsentscheid.
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