Das Bewerbungsverfahren richtet sich nach Heimathochschule, Austauschprogramm, Zielhochschule und vorgesehenem Semester. Das International Relations Office oder die zuständige Mobilitätsstelle informiert über verfügbare Plätze und interne Anforderungen. Dazu können ein bestimmter Studienfortschritt, fachliche Voraussetzungen, Studienleistungen oder Mindestnoten gehören. Für die Mobilitätsbewerbung werden je nach Programm eine Leistungsübersicht, ein Motivationsschreiben, ein Sprachnachweis und ein vorläufiger Studienplan verlangt. Die Unterlagen müssen aktuell, vollständig und in der vorgesehenen Form eingereicht werden. Neben der Bewerbungsfrist an der Heimathochschule können eigene Termine für Nomination und Gasthochschulbewerbung gelten. Nach der internen Auswahl meldet die Heimathochschule die nominierten Studierenden an die Partnerhochschule. Diese Meldung eröffnet das weitere Verfahren, ersetzt aber nicht die Prüfung durch die Gasthochschule. Für die Gastzulassung können zusätzliche Formulare und Dokumente erforderlich sein. Erst die Aufnahmebestätigung der Gasthochschule belegt, dass der befristete Studienaufenthalt angenommen wurde. Danach können weitere Schritte für Einschreibung, Kurswahl und Aufenthalt folgen.
Bewerbung für ein Mobilitätssemester während des Studiums in der Schweiz
Die Austauschbewerbung für ein Mobilitätssemester beginnt in der Regel mit der Prüfung der Teilnahmebedingungen und einer fristgerechten Bewerbung an der Heimathochschule. Bei einem Partneraustausch folgen auf die interne Auswahl häufig die Nomination und eine gesonderte Bewerbung an der Gasthochschule. Ein zugeteilter Austauschplatz oder eine Nomination ist noch keine endgültige Gastzulassung.
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