Für ein Gastsemester in der Schweiz ist zunächst zu klären, welche inländischen Hochschulen für das eigene Studienprogramm zugänglich sind. Eine Partnerschaft oder die Mitgliedschaft in einem Hochschulverbund kann den Austausch organisatorisch erleichtern, begründet aber nicht automatisch einen Studienplatz. Die Heimathochschule bestimmt, welches Verfahren für die Bewerbung oder Anmeldung gilt. Auch die Gasthochschule prüft die Aufnahme nach ihren Vorgaben. Vor der Kurswahl sollten das Lehrangebot, die Unterrichtssprache, die zeitliche Überschneidung und die fachliche Eignung verglichen werden. Die Anerkennung der vorgesehenen Studienleistungen sollte vor dem Aufenthalt mit der Heimathochschule geklärt werden. Dabei ist festzuhalten, welche Kurse für das eigene Studienprogramm angerechnet werden können. Änderungen am Kursangebot können eine erneute Abstimmung erfordern. Ein befristeter Aufenthalt an einer Partnerhochschule in der Schweiz ist von einem dauerhaften Hochschulwechsel zu unterscheiden. Studienstatus, Gebühren und administrative Pflichten richten sich nach dem konkreten Mobilitätsverfahren der beteiligten Hochschulen.
Binnenmobilität zwischen Hochschulen während des Studiums in der Schweiz
Binnenmobilität bezeichnet einen befristeten Studienaufenthalt an einer anderen Hochschule innerhalb der Schweiz. Ein solcher Schweizer Hochschulwechsel auf Zeit kann über eine Partnerhochschule in der Schweiz oder einen Hochschulverbund organisiert sein. Voraussetzungen, Kurswahl und spätere Anrechnung richten sich nach den Vorgaben der beteiligten Hochschulen.
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