Für die Einreichung ist zunächst anhand des schuldnerischen Unternehmens und der geltenden Verfahrensregeln das zuständige Gericht zu bestimmen. Der Antrag muss den Schuldner, den Antragsteller, den gewünschten Verfahrensweg und die geltend gemachten Eröffnungsvoraussetzungen klar bezeichnen. Beizufügen sind die für den konkreten Antrag erforderlichen Register-, Vertretungs-, Finanz-, Vermögens- und Gläubigerunterlagen sowie die Nachweise für den behaupteten Insolvenzgrund. Bei einem Gläubigerantrag kommen Unterlagen zur eigenen Forderung hinzu; bei einem Eigenantrag sind die internen Beschlüsse und die Angaben des Schuldners vollständig abzustimmen. Sämtliche Beträge, Stichtage und Unternehmensdaten sollten zwischen Antrag und Anlagen übereinstimmen. Fremdsprachige Unterlagen sind daraufhin zu prüfen, ob eine georgische Übersetzung oder weitere Bestätigung benötigt wird. Nach der Übermittlung sollten Eingangsbeleg, Aktenzeichen und eingereichte Fassung gesichert werden. Verlangt das Gericht eine Ergänzung oder Berichtigung, ist sie innerhalb der gesetzten Frist und unter eindeutiger Bezugnahme auf das Verfahren einzureichen.
Einreichung eines Antrags auf Unternehmensrehabilitation oder Insolvenz in Georgien
Ein Antrag auf Unternehmensrehabilitation oder Insolvenz in Georgien muss beim zuständigen Gericht in der vorgeschriebenen Form und mit vollständigen Antragsunterlagen eingereicht werden. Zuständigkeit, Vertretungsbefugnis und Verfahrensart sollten vor der Übermittlung eindeutig geklärt sein.
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