Die Unterlagen sind auf einen eindeutigen Prüfungsstichtag zu beziehen. Für eine bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit werden insbesondere ein aktueller Liquiditätsstatus, Listen fälliger Verbindlichkeiten, Kontoauszüge, Angaben zu Stundungen und Belege über verfügbare Finanzierung benötigt. Bei einer künftigen Gefährdung kommen eine belastbare Liquiditätsplanung, vertragliche Fälligkeiten, realistische Einnahmeerwartungen und dokumentierte Szenarien hinzu. Registerauszug, Gesellschaftsunterlagen und Vertretungsnachweise müssen zeigen, welcher Schuldner betroffen ist und wer für ihn handeln darf. Ergänzend sollten Vermögens- und Gläubigerverzeichnisse, Sicherheiten, laufende Gerichts- und Vollstreckungsverfahren sowie die jüngsten Rechnungslegungsunterlagen zusammengestellt werden. Beträge und Stichtage müssen zwischen Antrag, Buchhaltung, Bankunterlagen und Verzeichnissen übereinstimmen; Abweichungen sind zu erklären. Der genaue Umfang und die Form der einzureichenden Nachweise richten sich nach dem gewählten Rehabilitations- oder Insolvenzverfahren und der Person des Antragstellers.
Nachweis der Voraussetzungen eines Insolvenzverfahrens für ein Unternehmen in Georgien
Die Voraussetzungen eines Insolvenzverfahrens für ein Unternehmen in Georgien müssen mit aktuellen, widerspruchsfreien Finanz- und Unternehmensunterlagen belegt werden. Die Nachweise sollten sowohl den gewählten Verfahrensgrund als auch Identität, Vermögen, Schulden und Gläubigerbestand des Schuldners nachvollziehbar darstellen.
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