Jedes Lehrvertrag-Exemplar sollte dieselben Angaben, Ergänzungen und Unterschriften enthalten. Abweichende Fassungen können später zu Unklarheiten über die getroffenen Vereinbarungen führen. Das Unternehmen stellt die für sein Verfahren benötigten Papierfassungen oder digitalen Dokumente bereit. Nach der Unterzeichnung wird der Vertrag der zuständigen kantonalen Stelle zur Genehmigung übermittelt. Je nach Verfahren erhalten die Parteien eine genehmigte Fassung, eine Bestätigung oder Zugriff auf das elektronische Dokument. Das Unternehmen muss der lernenden Person den Lehrvertrag aushändigen oder dauerhaft zugänglich machen. Bei Minderjährigen sollte auch die gesetzliche Vertretung über eine vollständige Fassung verfügen. Eine Vertragskopie der Lehre muss gut lesbar sein und alle Seiten sowie Beilagen umfassen. Zu den Unterlagen nach der Unterzeichnung gehören auch spätere Genehmigungen und bewilligte Vertragsänderungen. Digitale Dateien sollten sicher gespeichert und eindeutig benannt werden. Die aufbewahrte Fassung dient während der Lehre als Grundlage für Fragen zu Dauer, Lohn, Arbeitszeit, Ferien und weiteren Vereinbarungen.
Vertragsexemplare des Lehrvertrags vor Beginn einer Lehre in der Schweiz
Ein Vertragsexemplar ist eine inhaltlich übereinstimmende Fassung des Lehrvertrags für eine beteiligte Partei oder die zuständige kantonale Stelle. Anzahl, Form und Verteilung richten sich nach dem kantonalen Verfahren. Die lernende Person muss Zugang zum vollständig unterzeichneten Vertragsinhalt haben.
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