Probezeitregelung im Lehrvertrag für eine Lehre in der Schweiz

Die Probezeit ist der erste Abschnitt des Lehrverhältnisses, in dem Lernende und Unternehmen die Zusammenarbeit sowie die Passung zum Lehrberuf erproben. Ihre Dauer wird im Lehrvertrag festgehalten und muss innerhalb der gesetzlichen Grenzen liegen. Während dieser Zeit gelten besondere Regeln für eine Auflösung des Vertrags.

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