Die Probezeit im Lehrvertrag beginnt mit dem vereinbarten Lehrbeginn. Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung, gilt die gesetzlich vorgesehene Dauer. Eine abweichende Dauer der Probezeit für Lernende darf die zulässigen Grenzen nicht über- oder unterschreiten. Die Vertragsklausel zur Probezeit sollte deshalb vor der Unterzeichnung kontrolliert werden. Während der Probezeit der Lehre führt das Unternehmen in Aufgaben, Arbeitsabläufe und Sicherheitsregeln ein. Lernende erhalten Gelegenheit, den Berufsalltag und die Erwartungen kennenzulernen. Regelmässige Rückmeldungen helfen, Schwierigkeiten früh zu erkennen und konkrete Verbesserungen zu vereinbaren. Längere Abwesenheiten verlängern die Probezeit nicht automatisch. Eine Verlängerung erfordert eine rechtzeitige Vereinbarung und die Zustimmung der zuständigen kantonalen Stelle. Sie muss vor Ablauf der bisherigen Probezeit geklärt und schriftlich dokumentiert werden. Nach dem Ende der Probezeit gelten für eine Vertragsauflösung die besonderen Regeln des laufenden Lehrverhältnisses.
Probezeitregelung im Lehrvertrag für eine Lehre in der Schweiz
Die Probezeit ist der erste Abschnitt des Lehrverhältnisses, in dem Lernende und Unternehmen die Zusammenarbeit sowie die Passung zum Lehrberuf erproben. Ihre Dauer wird im Lehrvertrag festgehalten und muss innerhalb der gesetzlichen Grenzen liegen. Während dieser Zeit gelten besondere Regeln für eine Auflösung des Vertrags.
قد ترتكب VivAVia أخطاء. تحقّق من المعلومات المهمة.

