Die Berufsbildungsamt-Prüfung beginnt nach Eingang des unterzeichneten Lehrvertrags und der verlangten Beilagen. Die zuständige Stelle gleicht Lehrberuf, Abschluss und Ausbildungsdauer mit der gültigen Bildungsverordnung ab. Sie kontrolliert Angaben zu Beginn, Probezeit, Arbeitszeit, Ferien und Lehrlingslohn. Auch alle erforderlichen Unterschriften müssen vorhanden sein. Der Kanton prüft zudem, ob das Unternehmen den betreffenden Beruf ausbilden darf. Berufsbildnerinnen oder Berufsbildner und geeignete betriebliche Lernmöglichkeiten müssen nachgewiesen sein. Bei fehlenden oder widersprüchlichen Angaben kann die Stelle Ergänzungen oder Korrekturen verlangen. Die Bearbeitungsdauer hängt vom Kanton und von der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Die Genehmigungsprüfung der Lehre ersetzt weder die Auswahl der lernenden Person noch die private Prüfung der Vertragsbedingungen. Wer den Lehrvertrag durch den Kanton kontrollieren lässt, erhält damit eine amtliche Prüfung der rechtlichen und beruflichen Grundlagen. Auf die Prüfung folgt der kantonale Entscheid über Genehmigung oder weiteres Vorgehen.
Amtliche Prüfung des Lehrvertrags für eine Lehre in der Schweiz
Bei der amtlichen Lehrvertragsprüfung kontrolliert die kantonale Berufsbildungsstelle, ob Vertrag und Ausbildungsbetrieb die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Sie prüft unter anderem Vollständigkeit, Ausbildungsdauer, Vertragsbedingungen und die Bewilligung des Lehrbetriebs. Erst danach entscheidet der Kanton über die Genehmigung.
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