Überbetriebliche Kurse (ÜK) bilden neben Lehrbetrieb und Berufsfachschule den dritten Lernort der beruflichen Grundbildung. Sie vermitteln und festigen berufliche Grundfertigkeiten, die Lernende eines Berufs nach vergleichbaren Vorgaben beherrschen sollen. Dazu gehören je nach Lehrberuf auch Arbeitssicherheit, Qualität und fachgerechte Abläufe. Der Kursauftrag ergibt sich aus den gesetzlichen und berufsspezifischen Grundlagen. Für ÜK in der Schweiz bestehen deshalb keine einheitlichen Inhalte oder Kurszahlen für sämtliche Lehren. Die Teilnahme ist verbindlich, wenn die Vorgaben des betreffenden Berufs entsprechende Kurse vorsehen. Das Unternehmen ermöglicht den Kursbesuch, während die verantwortliche Organisation Durchführung und Kursprogramm plant. Der betriebliche Alltag bleibt auf die konkrete Arbeit im Unternehmen ausgerichtet, die Berufsfachschule vermittelt schulische Inhalte und der Kurs übernimmt seinen eigenen praktischen Bildungsauftrag. Freiwillige Weiterbildungen oder betriebsinterne Schulungen sind davon zu unterscheiden. Bezeichnungen für Kurs, Einrichtung und verantwortliche Organisation können je nach Branche variieren. Für die Einordnung zählt daher weniger der verwendete Name als die geregelte Funktion im Bildungsgang. Zweck, Stellung, Teilnahmevorgaben und Abgrenzung bilden zusammen die fachliche Grundlage für das Verständnis dieses Lernorts.
Grundlagen der überbetrieblichen Kurse bei einer Lehre in der Schweiz
Die ÜK-Grundlagen erklären den Bildungsauftrag, die Stellung und die Verbindlichkeit dieser Kurse innerhalb einer Lehre. Die Kurse vermitteln gemeinsame berufliche Fertigkeiten und ergänzen das Lernen im Unternehmen sowie in der Berufsfachschule. Welche Vorgaben gelten, hängt vom jeweiligen Lehrberuf ab.
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