Überbetriebliche Kurse (ÜK) können ganztägig oder als mehrtägige Kursblöcke stattfinden. Für das Mittagessen im Kurszentrum bestehen je nach Standort eine Mensa, ein Restaurant, ein Verpflegungsangebot des Anbieters oder Möglichkeiten zur Selbstverpflegung. Die Kosten der Kursverpflegung können bereits im Kursgeld enthalten, separat verrechnet oder direkt vor Ort bezahlt werden. Verpflegungsspesen für Lernende richten sich nach den Regeln des Lehrbetriebs und möglichen weiteren Vereinbarungen. Eine ÜK-Tagespauschale ist ein fester Betrag für bestimmte Ausgaben eines Kurstages und entspricht nicht zwingend den tatsächlich bezahlten Kosten. Besteht keine Pauschale, können Belege für eine Rückerstattung verlangt werden. Höchstbeträge und anerkannte Ausgaben sind vor dem Kurs mit dem Lehrbetrieb zu klären. Bei mehrtägigen Angeboten ist zu prüfen, ob Frühstück oder Abendessen in einer Unterkunft enthalten sind. Besondere Ernährungsbedürfnisse und Allergien werden dem Anbieter rechtzeitig gemeldet, wenn eine Mahlzeit organisiert wird. Nicht konsumierte oder privat zusätzlich gewählte Angebote werden nicht automatisch vergütet. Quittungen und Spesenabrechnungen werden nach dem betrieblich vorgesehenen Verfahren eingereicht.
Verpflegungskosten bei überbetrieblichen Kursen während einer Lehre in der Schweiz
ÜK-Verpflegungskosten sind Ausgaben für Mahlzeiten und Getränke während eines Kurstages. Ob Lernende diese Kosten selbst tragen oder eine Vergütung erhalten, richtet sich nach Lehrvertrag, Spesenregelung und weiteren anwendbaren Bestimmungen. Eine im Kursangebot enthaltene Mahlzeit ist von separat bezahlter Verpflegung zu unterscheiden.
قد ترتكب VivAVia أخطاء. تحقّق من المعلومات المهمة.

