Das Qualifikationsverfahren der Lehre findet üblicherweise gegen Ende der beruflichen Grundbildung statt. Im Alltag wird dafür häufig die Bezeichnung Lehrabschlussprüfung verwendet, obwohl neben Abschlussprüfungen auch bereits erbrachte Leistungen zählen können. Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) gehört zur drei- oder vierjährigen Grundbildung. Beim QV für das EFZ werden die vorgesehenen Qualifikationsbereiche nach den berufsspezifischen Regeln beurteilt. Das eidgenössische Berufsattest (EBA) schliesst eine zweijährige Grundbildung ab. Auch das QV für das EBA folgt den Vorgaben des jeweiligen Berufs und ist nicht für alle Berufe identisch aufgebaut. Praktische Aufgaben prüfen, ob berufliche Arbeiten fachgerecht geplant, ausgeführt und kontrolliert werden können. Weitere Bereiche können Berufskenntnisse, Allgemeinbildung und Erfahrungsnoten umfassen. Aufgebot, Prüfungsplan und zugelassene Hilfsmittel nennen die verbindlichen Angaben für die Durchführung. Bei Krankheit, Unfall oder einem anderen Hinderungsgrund muss die zuständige Prüfungsstelle unverzüglich informiert werden. Wer die Berufsabschlussprüfung der Grundbildung nicht besteht, erhält einen Entscheid mit den Ergebnissen und Angaben zu möglichen weiteren Schritten. Wiederholung, Anrechnung bestandener Bereiche und Fristen richten sich nach den anwendbaren Vorschriften.
Qualifikationsverfahren am Ende der beruflichen Grundbildung in der Schweiz
Das Qualifikationsverfahren (QV) stellt fest, ob Lernende die für ihren Berufsabschluss verlangten Kompetenzen erreicht haben. Es kann praktische Arbeiten, schriftliche oder mündliche Prüfungen sowie Erfahrungsnoten aus der Lehrzeit umfassen. Zusammensetzung, Gewichtung und Bestehensregeln richten sich nach dem jeweiligen Lehrberuf.
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