Die Cooperative passt zu Mitgliedern, die dauerhaft gemeinsame Leistungen organisieren und selbst nutzen wollen. Der Mitgliederkreis kann aus natürlichen Personen, Unternehmen oder einer Mischung beider Gruppen bestehen. Die Satzung sollte festlegen, wer aufgenommen werden kann, welche Verbindung zum Förderzweck erforderlich ist und welche Einlagen oder Mitarbeit erwartet werden. Sie regelt außerdem Eintritt, Austritt, Anteilserwerb und mögliche zusätzliche Beiträge. Die Cooperative muss ein internes Mitgliederregister führen. Aufnahme, Austritt und Anteilserwerb werden mit der Eintragung in dieses Register wirksam. Grundsätzlich hat jedes Mitglied eine Stimme; eine zulässige Satzungs- oder Vereinbarungsregel kann davon abweichen. Investierende Mitglieder können zusätzliches Kapital bereitstellen, dürfen zusammen aber höchstens 25 Prozent der gesamten Stimmrechte halten. Dadurch bleibt die Kontrolle grundsätzlich beim Mitgliederkreis, dessen wirtschaftliche oder soziale Aktivitäten die Cooperative fördert. Häufig wechselnde oder nur lose verbundene Beteiligte erhöhen den Aufwand für Aufnahmeentscheidungen, Registerpflege und gemeinsame Beschlüsse. Die Gründer sollten deshalb prüfen, ob mindestens fünf Mitglieder denselben Förderzweck tragen und bereit sind, die gemeinsame Struktur dauerhaft mitzutragen.
Geeigneter Mitgliederkreis einer Cooperative vor der Unternehmensgründung in Georgien
Eine Cooperative in Georgien benötigt mindestens fünf natürliche oder juristische Gründer. Der Mitgliederkreis sollte einen gemeinsamen wirtschaftlichen oder sozialen Förderbedarf haben. Grundsätzlich besitzt jedes Mitglied eine Stimme, unabhängig von der Höhe seines Beitrags.
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