Nach der Bekanntgabe der Liquidation müssen Gläubiger ihre Forderungen innerhalb der maßgeblichen Frist bei der angegebenen Kontaktstelle anmelden können. Die Anmeldung sollte den Gläubiger, den Forderungsgrund, den geforderten Betrag und die Fälligkeit eindeutig benennen. Verträge, Rechnungen, Leistungsnachweise, Zahlungsaufstellungen und Unterlagen zu möglichen Sicherheiten dienen als Belege. Der Liquidator erfasst jede angemeldete Forderung in einem Forderungsverzeichnis und gleicht sie mit den Verträgen, Belegen und Buchführungsdaten des Unternehmens ab. Dabei sind Rechtsgrund, Höhe, Fälligkeit, Währung, Sicherheiten, bereits geleistete Zahlungen und mögliche Gegenforderungen zu klären. Anerkannte, teilweise anerkannte und bestrittene Forderungen müssen getrennt dokumentiert werden. Vor Auszahlungen ist die rechtlich maßgebliche Rangstellung der geprüften Ansprüche zu bestimmen. Gesicherte Forderungen, vorrangige Ansprüche und sonstige Unternehmensverbindlichkeiten dürfen nicht ohne Prüfung gleichbehandelt werden. Zahlungsempfänger, Betrag, Zahlungsgrund und Zuordnung zur jeweiligen Forderung sind für jede Gläubigerbefriedigung nachweisbar festzuhalten. Die verfügbare Liquidationsmasse muss fortlaufend mit anerkannten und noch ungeklärten Verpflichtungen verglichen werden. Reserven für bestrittene Forderungen, Abwicklungskosten, Steuern und weitere absehbare Zahlungen verhindern, dass Vermögen zu früh verteilt wird. Leistungen an Gesellschafter kommen erst in Betracht, wenn die Gläubigeransprüche und erforderlichen Rückstellungen berücksichtigt sind. Zeigt die Übersicht eine Unterdeckung, sind weitere Auszahlungen zu kontrollieren und die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens neu zu bewerten. Kann das Unternehmen seine fälligen Verpflichtungen nicht erfüllen, muss geprüft werden, ob die freiwillige Liquidation noch fortgeführt werden darf oder ein Bankruptcy- beziehungsweise anderes Insolvenzverfahren einzuleiten ist. Forderungslisten, Prüfungsvermerke, Korrespondenz und Zahlungsbelege bilden später eine wesentliche Grundlage für den formellen Abschluss der Liquidation.
Forderungsanmeldung, Forderungsprüfung und Gläubigerbefriedigung bei der Liquidation eines Unternehmens in Georgien
Das Gläubigerverfahren bei einer Unternehmensliquidation in Georgien umfasst die fristgerechte Anmeldung, belegte Prüfung und rechtlich geordnete Befriedigung der Unternehmensverbindlichkeiten. Reicht die verfügbare Liquidationsmasse voraussichtlich nicht für alle Verpflichtungen aus, muss eine mögliche Zahlungsunfähigkeit gesondert geprüft werden.
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