Eigenantrag eines Unternehmens auf Rehabilitation oder Insolvenz in Georgien

Ein Unternehmen kann in Georgien selbst die Eröffnung eines Rehabilitations- oder Insolvenzverfahrens beantragen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den gewählten Verfahrensweg vorliegen. Der Schuldnerantrag muss auf einer ordnungsgemäßen Unternehmensentscheidung beruhen und die wirtschaftliche Lage vollständig und nachvollziehbar darstellen.

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