Vor dem Eigenantrag ist zu klären, ob eine Fortführung durch Unternehmensrehabilitation realistisch erscheint oder ein Insolvenzverfahren zur Verwertung und geordneten Gläubigerbefriedigung beantragt werden soll. Die zuständigen Unternehmensorgane müssen den Antrag und seine Zielsetzung wirksam beschließen oder genehmigen. Grundlage sind aktuelle Angaben zu Zahlungsfähigkeit, künftiger Liquidität, Vermögen, Verbindlichkeiten, Gläubigern, Sicherheiten und laufenden Gerichts- oder Vollstreckungsverfahren. Die Unterlagen sollten außerdem wesentliche Verträge, Beschäftigungsverhältnisse und für den Betrieb erforderliche Genehmigungen erfassen. Für eine angestrebte Rehabilitation sind Annahmen zur Fortführung, Finanzierung und künftigen Bedienung der Gläubiger belastbar zu begründen. Der Antrag darf Vermögenswerte, verbundene Personen oder bestrittene Forderungen nicht ohne Erläuterung auslassen. Geschäftsleitung, Buchhaltung und eingereichte Verzeichnisse müssen dieselben Stichtage und Beträge verwenden. Die technische Einreichung bei der zuständigen Stelle ist von der inhaltlichen Entscheidung über den Eigenantrag zu unterscheiden.
Eigenantrag eines Unternehmens auf Rehabilitation oder Insolvenz in Georgien
Ein Unternehmen kann in Georgien selbst die Eröffnung eines Rehabilitations- oder Insolvenzverfahrens beantragen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den gewählten Verfahrensweg vorliegen. Der Schuldnerantrag muss auf einer ordnungsgemäßen Unternehmensentscheidung beruhen und die wirtschaftliche Lage vollständig und nachvollziehbar darstellen.
VivAVia से गलतियाँ हो सकती हैं। महत्वपूर्ण जानकारी की जाँच करें।

