Beim Lehrvertragsinhalt zur Ausbildung muss die amtliche Bezeichnung des Lehrberufs verwendet werden. Ein betrieblicher Tätigkeitsname oder ein allgemeines Berufsfeld genügt dafür nicht. Das Abschlussziel muss zum geregelten Lehrberuf und zur vorgesehenen Dauer passen. Der Vertrag hält dieses Ziel fest, garantiert jedoch nicht das Bestehen des späteren Qualifikationsverfahrens. Zu den Angaben der beruflichen Grundbildung gehören ein eindeutiges Anfangsdatum und das vorgesehene Ende des Lehrverhältnisses. Die Vertragsdauer richtet sich grundsätzlich nach der für den Beruf geregelten Ausbildungszeit. Verkürzungen, Verlängerungen oder die Anrechnung bereits erbrachter Leistungen sind mit der zuständigen kantonalen Stelle abzustimmen. Lehrberuf und Vertragsdaten müssen zudem mit der tatsächlichen Ausbildungsbewilligung des Unternehmens übereinstimmen. Im Vertrag wird vor allem das Unternehmen mit dem vorgesehenen Arbeitsort für die betriebliche Bildung erfasst. Berufsfachschule und Kursort können durch die zuständigen Stellen separat zugeteilt und erst später mitgeteilt werden. Alle Einträge sollten vor der Unterzeichnung mit der Lehrstellenzusage und den getroffenen Absprachen verglichen werden. Korrekte und vollständige Daten schaffen eine klare Grundlage für die kantonale Prüfung und den koordinierten Beginn an den beteiligten Lernorten.
Angaben zur beruflichen Grundbildung im Lehrvertrag in der Schweiz
Die Ausbildungsangaben im Lehrvertrag benennen den gewählten Lehrberuf, das angestrebte Abschlussziel sowie Beginn und Dauer der beruflichen Grundbildung. Hinzu kommen Angaben zum verantwortlichen Unternehmen und zum vorgesehenen Ort der betrieblichen Ausbildung. Gemeinsam legen diese Daten fest, welche Lehre in welchem Zeitraum vereinbart ist.
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