Einordnung alternativer Zugangswege zu einem Studium in der Schweiz

Ein Alternativzugang zum Studium wird anhand des Studienziels, des konkreten Programms und der bisherigen Vorbildung eingeordnet. Studieren ohne regulären Vorbildungsausweis ist nur möglich, wenn die gewählte Hochschule dafür einen passenden Zulassungsweg vorsieht. Der Hochschulzugang im Einzelfall gilt nicht automatisch für andere Programme oder Hochschulen.

Studienziel

Das Studienziel bezeichnet bei einem Alternativzugang die angestrebte Studienstufe und den gewählten Hochschultyp. Diese Angaben bestimmen, welche Zulassungsregeln und Verfahren für einen Bachelor ohne Maturität geprüft werden. Ein alternativer Zugang gilt deshalb nicht allgemein für jedes Studium oder jede Hochschule.

StudienstufeHochschultyp

Studienprogramm

Eine programmspezifische Zulassung ohne üblichen Vorbildungsnachweis gilt nur für die Studienangebote, welche die Hochschule dafür freigibt. Der Alternativzugang zu einem Studiengang lässt sich nicht automatisch auf andere Programme übertragen. Einzelne regulierte oder zulassungsbeschränkte Studienangebote können von einer Sonderzulassung zum Studium ausgeschlossen sein.

GeltungsbereichAusschlüsse

Vorabklärung

Eine Vorabklärung des Hochschulzugangs zeigt, ob für das gewünschte Studienprogramm grundsätzlich ein alternativer Zulassungsweg vorgesehen ist. Dafür müssen Studienziel, Vorbildung und vorhandene Berufs- oder Studienerfahrung möglichst konkret angegeben werden. Eine Zulassungsberatung zum Alternativzugang ersetzt jedoch keine formelle Bewerbung und keinen Zulassungsentscheid.

Zuständigkeit

Für einen alternativen Studienzugang ist die Zulassungsstelle der gewählten Hochschule zuständig. Sie prüft, ob das konkrete Studienprogramm eine Einzelfallzulassung vorsieht und welche Nachweise erforderlich sind. Eine Beurteilung durch eine andere Hochschule oder eine allgemeine Beratungsstelle bindet sie nicht.

VivAVia は間違えることがあります。重要な情報を確認してください。