Für die Einordnung ist zuerst zu klären, welche Studienstufe und welcher Hochschultyp angestrebt werden. Diese Angaben bestimmen, welche Zulassungsregeln für den Alternativzugang Studium geprüft werden müssen. Danach ist das konkrete Studienprogramm massgebend, weil eine besondere Zulassungsmöglichkeit nur für dafür freigegebene Angebote gelten kann. Eine Zulassung zu einem Programm lässt sich nicht ohne weitere Prüfung auf ein anderes übertragen. Regulierte oder zulassungsbeschränkte Studienangebote können von solchen Möglichkeiten ausgeschlossen sein. Eine Vorabklärung kann zeigen, ob die gewünschte Hochschule für das Studienziel grundsätzlich einen alternativen Zugang vorsieht. Dafür sollten die vorhandene Vorbildung sowie Berufs- und Studienerfahrungen konkret angegeben werden. Eine solche Auskunft ersetzt weder die formelle Bewerbung noch den Zulassungsentscheid. Zuständig ist die Zulassungsstelle der gewählten Hochschule. Einschätzungen anderer Hochschulen oder allgemeiner Beratungsstellen sind für diese Stelle nicht verbindlich. Die Einordnung verbindet somit Studienziel, Programm und zuständige Hochschule, ohne bereits das Verfahren oder dessen Ergebnis vorwegzunehmen.
Einordnung alternativer Zugangswege zu einem Studium in der Schweiz
Ein Alternativzugang zum Studium wird anhand des Studienziels, des konkreten Programms und der bisherigen Vorbildung eingeordnet. Studieren ohne regulären Vorbildungsausweis ist nur möglich, wenn die gewählte Hochschule dafür einen passenden Zulassungsweg vorsieht. Der Hochschulzugang im Einzelfall gilt nicht automatisch für andere Programme oder Hochschulen.
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