Für den Lehrlingslohn in der Schweiz besteht kein einheitlicher Betrag, der für sämtliche Lehrberufe und Unternehmen gilt. Branchenverbände veröffentlichen häufig Empfehlungen, die als Vergleich dienen, aber nicht in jedem Fall verbindlich sind. Verbindliche Mindestbeträge können sich aus anwendbaren kantonalen Regeln, Gesamtarbeitsverträgen oder anderen Vorgaben ergeben. Der Lohn pro Lehrjahr sollte im Lehrvertrag eindeutig eingetragen sein. Eine Erhöhung mit dem Wechsel ins nächste Lehrjahr erfolgt nach der vereinbarten oder sonst verbindlichen Regelung. Bei einer verkürzten, verlängerten oder wiederholten Lehrzeit muss geklärt werden, welche Lohnstufe gilt. Die Ausbildungsvergütung in der Schweiz wird üblicherweise monatlich ausbezahlt. Der vereinbarte Betrag ist grundsätzlich ein Bruttolohn, von dem gesetzliche und weitere zulässige Abzüge vorgenommen werden können. Die Lohnabrechnung zeigt Bruttolohn, einzelne Abzüge und den ausbezahlten Nettolohn. Ein dreizehnter Monatslohn oder weitere Leistungen bestehen nur, wenn eine entsprechende Grundlage vorhanden ist. Der Lohn Lernender bleibt auch während vorgeschriebener Schul- und Kurstage Teil des Lehrverhältnisses. Bei Unklarheiten sollten Lehrvertrag, Lohnabrechnung und anwendbare Branchen- oder Betriebsregeln gemeinsam geprüft werden.
Lehrlingslohn während der Lehre in der Schweiz
Der Lehrlingslohn, auch Lehrlohn genannt, ist die vereinbarte Vergütung des Unternehmens an die lernende Person während der beruflichen Grundbildung. Seine Höhe wird im Lehrvertrag üblicherweise für jedes Lehrjahr festgehalten. Beruf, Branche, Region und betriebliche Regelungen können die Beträge beeinflussen.
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