Organisation der überbetrieblichen Kurse bei einer Lehre in der Schweiz

Die ÜK-Organisation verbindet die verantwortlichen Organisationen, berufsspezifischen Vorgaben, Kursorte und Termine. Sie sorgt dafür, dass Lernende eines Lehrberufs den vorgesehenen Kursen zugeteilt und rechtzeitig informiert werden. Die konkrete Zuständigkeit richtet sich nach Beruf, Branche und Region.

Trägerschaft

Die ÜK-Trägerschaft bezeichnet die Organisation oder Einrichtung, die für das Kursangebot eines Lehrberufs verantwortlich ist. Sie sorgt dafür, dass Durchführung, Inhalte und Qualität den geltenden beruflichen Vorgaben entsprechen. Die konkrete Zuständigkeit unterscheidet sich nach Beruf und Branche.

Regelwerk

Das ÜK-Regelwerk umfasst die rechtlichen, berufsspezifischen und organisatorischen Vorgaben für Planung und Durchführung der Kurse. Die einzelnen Dokumente regeln unterschiedliche Ebenen und müssen zusammen gelesen werden. Massgebend ist jeweils die für den Lehrberuf und den Kurs gültige Fassung.

Kursort

Der ÜK-Kursort ist die Einrichtung, an der die vorgesehenen berufspraktischen Kurse stattfinden. Er wird durch die zuständige Organisation oder den Kursanbieter festgelegt und muss nicht am Ort des Lehrbetriebs liegen. Je nach Beruf kann ein regionaler Kursort oder ein überregionales Zentrum zuständig sein.

Kursplanung

Die ÜK-Kursplanung legt fest, wann und in welcher Reihenfolge die vorgesehenen Kurse eines Lehrberufs stattfinden. Sie verbindet die berufsspezifischen Vorgaben mit verfügbaren Kursorten, Gruppen und Kursleitenden. Die konkrete Einteilung wird den Lernenden und Lehrbetrieben durch Kursdaten und Aufgebote mitgeteilt.

Koordination

Die ÜK-Lernortkooperation verbindet Kursinhalte und Termine mit der Ausbildung im Lehrbetrieb und dem Unterricht an der Berufsfachschule. Sie sorgt dafür, dass berufliche Kompetenzen über die Lehrzeit hinweg aufeinander aufbauen. Grundlage bilden die Vorgaben des jeweiligen Lehrberufs.

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