Teilnahme an überbetrieblichen Kursen bei einer Lehre in der Schweiz

Die ÜK-Teilnahme richtet sich nach den Vorgaben des Lehrberufs und den Kursen, denen die lernende Person zugeteilt ist. Kursdaten und organisatorische Angaben werden mit einem persönlichen Aufgebot bekannt gegeben. Für Abwesenheiten und Befreiungen gelten geregelte Melde- und Entscheidverfahren.

Zuordnung

Die ÜK-Zuteilung bestimmt, welches Kursangebot und welches Kurszentrum für eine lernende Person zuständig sind. Massgebend sind vor allem Lehrberuf, Lehrbetrieb und die organisatorischen Vorgaben der zuständigen Branche. Die Einteilung wird normalerweise durch den Lehrbetrieb oder die verantwortliche Kursstelle veranlasst.

Aufgebot

Das ÜK-Aufgebot ist die persönliche Mitteilung über einen zugeteilten Kurs. Es nennt die verbindlichen Kursdaten für Lernende sowie den Kursort und organisatorische Vorgaben. Der Lehrbetrieb erhält die Angaben je nach Verfahren direkt oder über die lernende Person.

Absenzen

Eine ÜK-Absenz liegt vor, wenn eine lernende Person einem angesetzten Kurs ganz oder teilweise fernbleibt. Die Abwesenheit ist nach den Vorgaben des Kursanbieters zu melden und bei Bedarf zu belegen. Meldung, Entschuldigung und Nachholen sind getrennte Schritte.

MeldungNachholen

Dispensation

Eine ÜK-Dispensation ist die formelle Befreiung von einem vorgeschriebenen Kurs oder einzelnen Kursteilen. Sie setzt einen begründeten Antrag und einen Entscheid der zuständigen Stelle voraus. Eine Absenz, frühere Berufserfahrung oder eine Vereinbarung mit dem Lehrbetrieb bewirkt für sich allein keine Befreiung vom ÜK.

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