Bindung des eingebrachten Kapitals bei der Rechtsformwahl für ein Unternehmen in der Schweiz

Kapitalbindung bedeutet, dass eingebrachtes Stamm- oder Aktienkapital nach der Gründung der Gesellschaft gehört und nicht frei an die Beteiligten zurückgezahlt werden darf. Das Unternehmen kann dieses Kapital für geschäftliche Ausgaben verwenden. Zahlungen an Gesellschafter oder Aktionäre benötigen dagegen einen rechtlich zulässigen Grund.

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