Die Rollenverteilung verbindet aktive Unternehmensleitung mit einer beschränkt haftenden Beteiligung. Der General Partner entscheidet über die laufenden Geschäfte und vertritt die LP gegenüber Dritten. Er haftet persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Der Limited Partner haftet grundsätzlich bis zu seinem registrierten Haftungsbetrag und trägt Verluste im Rahmen dieses Betrags und einer offenen Einlage. Er darf die Geschäftsführung kontrollieren, erhält dadurch aber keine automatische Leitungs- oder Vertretungsmacht. Gegenüber Dritten kann er die LP nur mit einer Vollmacht des General Partners vertreten. Außergewöhnliche Geschäfte benötigen eine Entscheidung der Gesellschafterversammlung, an der auch die Limited Partner beteiligt sind. Ein Anteil eines Limited Partners kann grundsätzlich ohne Zustimmung übertragen oder vererbt werden, sofern die Satzung keine andere Regel enthält. Gewinn wird grundsätzlich entsprechend dem Anteil verteilt. Die Gründungsunterlagen müssen die General und Limited Partner, ihre Beiträge, den registrierten Haftungsbetrag jedes Limited Partners sowie Leitung, Vertretung und Kontrollrechte eindeutig festlegen.
Partnerrollen einer Limited Partnership vor der Unternehmensgründung in Georgien
Eine LP in Georgien benötigt mindestens einen General Partner und einen Limited Partner. Der General Partner führt und vertritt die Gesellschaft und haftet unbeschränkt. Der Limited Partner bringt einen Beitrag ein und besitzt Kontrollrechte, übernimmt aber grundsätzlich nicht automatisch die Geschäftsführung.
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