Bei einer Joint Stock Company (JSC) führt das Leitungsorgan die laufenden Geschäfte und vertritt die Gesellschaft nach außen. Das einstufige Modell verbindet geschäftsführende und nicht geschäftsführende Manager; die geschäftsführenden Manager übernehmen die operative Leitung. Die Kontrollfunktion liegt bei den nicht geschäftsführenden Managern oder bei der Gesellschafterversammlung. Im zweistufigen Modell stehen Leitungsorgan und Aufsichtsrat als getrennte Organe nebeneinander. Das Leitungsorgan führt das Unternehmen, während der Aufsichtsrat die Kontrollfunktion übernimmt. Die Satzung muss Zuständigkeiten, Bestellung, Abberufung, mögliche Amtszeiten und Vertretungsregeln eindeutig festlegen. Bei mehreren vertretungsberechtigten Managern ist zu bestimmen, ob sie einzeln, mehrere gemeinsam oder alle gemeinsam handeln. Ohne abweichende Regel gilt bei mehreren Managern grundsätzlich gemeinsame Leitung und Vertretung. Die Vertretungsmacht des Leitungsorgans kann gegenüber Dritten grundsätzlich nicht durch rein interne Vorgaben beschränkt werden. Manager müssen redlich, sorgfältig und im Interesse der Gesellschaft handeln und können für schuldhafte Pflichtverletzungen gegenüber der Gesellschaft haften. Die Wahl des Modells sollte zur Zahl der Investoren, zum Kontrollbedarf und zur geplanten Aufgabenverteilung passen.
Leitungsmodell einer Joint Stock Company vor der Unternehmensgründung in Georgien
Die Satzung einer JSC in Georgien muss ein einstufiges oder zweistufiges Leitungsmodell wählen. Im einstufigen Modell arbeiten geschäftsführende und nicht geschäftsführende Manager in einer gemeinsamen Struktur. Im zweistufigen Modell sind operative Leitung und Aufsichtsrat getrennt.
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