Eine LLC fällt als Gesellschaft unter die Rechnungslegungs- und Berichtsregeln und muss ihre Kategorie anhand der gesetzlichen Schwellenwerte bestimmen. Kategorie 4 liegt vor, wenn mindestens zwei von drei Grenzen eingehalten werden: höchstens 1 Million GEL Vermögen, höchstens 2 Millionen GEL Umsatz und durchschnittlich höchstens 10 Beschäftigte. Kategorie 3 erfasst Unternehmen außerhalb der Kategorie 4, die mindestens zwei Grenzen von 10 Millionen GEL Vermögen, 20 Millionen GEL Umsatz und 50 Beschäftigten einhalten. Für Kategorie 2 gelten entsprechende Höchstwerte von 50 Millionen GEL Vermögen, 100 Millionen GEL Umsatz und 250 Beschäftigten. Kategorie 1 liegt vor, wenn mindestens zwei dieser Kategorie-2-Grenzen überschritten werden. Unternehmen der Kategorien 1 und 2 benötigen grundsätzlich eine Abschlussprüfung; für Kategorien 3 und 4 besteht grundsätzlich keine Prüfungspflicht, sofern kein Spezialrecht etwas anderes verlangt. Unternehmen von öffentlichem Interesse und regulierte Branchen unterliegen gesonderten Anforderungen. Ein Individual Entrepreneur fällt nur als Unternehmen der Kategorie 3, 2 oder 1 zwingend unter die gesetzliche Definition der berichtspflichtigen Einheit; andernfalls darf er den Standard für Kategorie 4 verwenden. Buchführung, Belege, Jahresabschluss und Berichtssystem sollten deshalb zur tatsächlichen Größe und Tätigkeit passen. Geschäfts- und Rechnungslegungsunterlagen sind grundsätzlich sechs Jahre aufzubewahren.
Rechnungslegungsumfang als Kriterium der Formwahl für eine Unternehmensgründung in Georgien
Der Rechnungslegungsumfang eines Unternehmens in Georgien richtet sich nicht allein nach der Rechtsform, sondern vor allem nach Vermögen, Umsatz, Beschäftigtenzahl und einem möglichen Sonderstatus. Die Unternehmenskategorie bestimmt den anzuwendenden Standard und eine mögliche Abschlussprüfung. SARAS, die georgische Aufsicht für Rechnungslegung, Berichterstattung und Prüfung, betreibt dafür das Portal reportal.ge.
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