Rechnungslegungsumfang als Kriterium der Formwahl für eine Unternehmensgründung in Georgien

Der Rechnungslegungsumfang eines Unternehmens in Georgien richtet sich nicht allein nach der Rechtsform, sondern vor allem nach Vermögen, Umsatz, Beschäftigtenzahl und einem möglichen Sonderstatus. Die Unternehmenskategorie bestimmt den anzuwendenden Standard und eine mögliche Abschlussprüfung. SARAS, die georgische Aufsicht für Rechnungslegung, Berichterstattung und Prüfung, betreibt dafür das Portal reportal.ge.

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