Konzentriert sich das Unternehmen zunächst auf Georgien und besteht nur ein kurzer Länderhorizont, ist die nationale Markenanmeldung bei Sakpatenti häufig der direkte Schutzweg. Sie wird für die vorgesehenen Waren und Dienstleistungen eingereicht und nach georgischem Recht geprüft. Sollen mehrere Mitgliedstaaten des Madrider Systems abgedeckt werden, kann eine internationale Anmeldung den Verwaltungsaufwand bündeln. Dafür ist eine geeignete Basismarke oder Basisanmeldung erforderlich, und Georgien muss ausdrücklich als Schutzgebiet benannt werden. Auch bei diesem Weg prüft Georgien den Schutz nach seinen eigenen Vorschriften; eine internationale Registrierung ist kein weltweit einheitliches Markenrecht. Eine Unionsmarke der Europäischen Union deckt Georgien nicht ab. Bei der Auswahl sind Anmelde- und Folgekosten, Zahl und zeitliche Reihenfolge der Zielmärkte, Inhaber, Waren- und Dienstleistungsverzeichnis, Übersetzungen sowie die Abhängigkeit von der Basismarke zu berücksichtigen. Ein nationaler Start kann später durch internationale Anmeldungen ergänzt werden, sofern Prioritätsfristen und Expansionspläne rechtzeitig abgestimmt sind. Unabhängig vom Schutzweg sind vor der Anmeldung sowohl nationale als auch international in Georgien wirksame ältere Marken zu recherchieren.
Wahl des Schutzwegs für eine Unternehmensmarke in Georgien
Für Markenschutz in Georgien kommen eine nationale Anmeldung bei Sakpatenti oder eine internationale Registrierung mit Benennung Georgiens in Betracht. Die Wahl hängt vor allem von den Zielmärkten, einer vorhandenen Basismarke und den geplanten Schutzländern ab.
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