Für die Standortangabe ist zu prüfen, wo das Unternehmen seine Waren herstellt, Dienstleistungen erbringt oder andere betriebliche Abläufe ausführt. Maßgeblich ist der tatsächliche Tätigkeitsstandort und nicht allein die Anschrift im Unternehmensregister. Nutzt das Unternehmen mehrere Betriebsstätten in Georgien, sind die jeweiligen Tätigkeiten den zutreffenden Standorten zuzuordnen. Dazu können etwa ein Büro, ein Geschäft, eine Werkstatt, ein Lager oder eine Produktionsstätte gehören. Eine reine Korrespondenzadresse beschreibt den Tätigkeitsort nur dann zutreffend, wenn die wirtschaftliche Tätigkeit dort wirklich ausgeübt wird. Die Angaben sollten mit Miet- oder Nutzungsunterlagen und den tatsächlichen Betriebsverhältnissen übereinstimmen. Der eingetragene Standort ersetzt weder eine erforderliche Zustimmung zur Nutzung der Räume noch eine branchenspezifische Lizenz oder betriebliche Genehmigung. Verlegt das Unternehmen eine Betriebsstätte, eröffnet es einen weiteren Standort oder gibt einen Standort auf, sind die eingetragenen Daten auf ihre Aktualität zu prüfen.
Standortangaben bei der Tätigkeitseintragung eines Unternehmens in Georgien
Bei der Tätigkeitseintragung eines Unternehmens in Georgien ist der Standort anzugeben, an dem die betreffende wirtschaftliche Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird. Diese Betriebsstätte kann von der registrierten Geschäftsadresse des Unternehmens abweichen.
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