Die Insolvenzprognose sollte sämtliche erwarteten Einzahlungen und fälligen Auszahlungen über einen sachgerechten Planungszeitraum gegenüberstellen. Ausgangspunkt sind aktuelle Bankbestände, vertragliche Zahlungstermine, Löhne, Steuern, Kredite, Lieferantenforderungen und notwendige Betriebsausgaben. Erwartete Umsätze, neue Finanzierungen oder Vermögensverkäufe dürfen nur mit realistischen Beträgen und Zeitpunkten angesetzt werden. Für unsichere Annahmen sollten mehrere Szenarien berechnet werden, etwa bei verspäteten Kundenzahlungen, sinkenden Erlösen oder auslaufenden Kreditlinien. Frühwarnzeichen sind wiederkehrende Liquiditätslücken, verschobene Zahlungen, gekündigte Finanzierungen oder eine wachsende Abhängigkeit von unbestätigten Mittelzuflüssen. Annahmen, Datenquellen und Entscheidungen der Geschäftsleitung sollten fortlaufend dokumentiert und bei neuen Informationen aktualisiert werden. Die drohende Zahlungsunfähigkeit ist eine vorausschauende Bewertung und von der bereits eingetretenen Unfähigkeit zur Zahlung fälliger Verbindlichkeiten zu unterscheiden.
Drohende Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens vor einem Insolvenzverfahren in Georgien
Eine drohende Zahlungsunfähigkeit liegt im Blickfeld, wenn ein Unternehmen in Georgien seine aktuell fälligen Verpflichtungen noch erfüllt, die künftige Unternehmensliquidität dafür aber voraussichtlich nicht ausreichen wird. Ob diese Gefährdung den Zugang zu einem bestimmten Rehabilitations- oder Insolvenzverfahren eröffnet, ist nach dessen Voraussetzungen gesondert zu prüfen.
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