Die Prüfung beginnt mit einer stichtagsbezogenen Aufstellung aller fälligen Verbindlichkeiten und verfügbaren Mittel. Bankguthaben, Kassenbestand und kurzfristig sicher verfügbare Finanzierung sind den fälligen Lieferanten-, Kredit-, Steuer- und Arbeitnehmerforderungen gegenüberzustellen. Noch nicht fällige, bestrittene oder gestundete Forderungen sollten getrennt ausgewiesen werden, weil ihr Status die Bewertung beeinflusst. Erwartete Einnahmen dürfen nur berücksichtigt werden, wenn Zeitpunkt und Verfügbarkeit hinreichend belastbar sind. Wiederholte Zahlungsrückstände, erfolglose Vollstreckungen, gesperrte Finanzierung oder dauerhaft nicht bediente wesentliche Forderungen können auf eine bestehende Zahlungsunfähigkeit hindeuten. Eine kurzfristige Liquiditätslücke ist davon zu unterscheiden, muss aber durch realistische und dokumentierte Mittelzuflüsse gedeckt werden können. Die Geschäftsleitung sollte Liquiditätsstatus, Fälligkeitslisten, Kontoauszüge und Finanzierungszusagen laufend aktualisieren. Die Feststellung einer bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit ist von der Prognose einer erst drohenden Zahlungsunfähigkeit zu trennen.
Zahlungsunfähigkeit als Insolvenzgrund eines Unternehmens in Georgien
Für die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens in Georgien ist zu prüfen, ob es seine fälligen Verbindlichkeiten mit den verfügbaren Zahlungsmitteln tatsächlich erfüllen kann. Einzelne verspätete Zahlungen genügen nicht ohne Weiteres; entscheidend ist das Gesamtbild der gegenwärtigen Liquidität.
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