Das Mindestkapital legt fest, welches Kapital eine Rechtsform mindestens voraussetzt. Es ist nicht mit dem gesamten Gründungsbudget gleichzusetzen. Miete, Waren, Löhne, Versicherungen und laufende Rechnungen benötigen zusätzliches Betriebskapital. Eine Einzelfirma kann ohne gesetzlich festgelegtes Grundkapital starten. Bei einer GmbH muss das Stammkapital mindestens CHF 20 000 betragen und vollständig eingebracht sein. Eine AG benötigt mindestens CHF 100 000 Aktienkapital. Davon müssen insgesamt mindestens CHF 50 000 und zugleich mindestens 20 Prozent jeder Aktie eingebracht sein. Der noch nicht eingebrachte Teil bleibt bei der AG als Einlagepflicht bestehen. GmbH und AG können das Kapital als Bar- oder zulässige Sacheinlage erhalten. Das eingebrachte Gesellschaftskapital ist nach der Gründung kein frei rückzahlbares Guthaben der Beteiligten. Für den Vergleich zählen daher nicht nur die gesetzliche Schwelle, sondern auch der betriebliche Geldbedarf und mögliche offene Einlagepflichten.
Gesetzliches Mindestkapital bei der Rechtsformwahl für ein Unternehmen in der Schweiz
Das gesetzliche Mindestkapital hängt in der Schweiz von der Rechtsform des Unternehmens ab. Für eine Einzelfirma ist kein Mindestkapital vorgeschrieben, für eine GmbH sind es CHF 20 000 und für eine AG CHF 100 000 Aktienkapital. Der tatsächliche Kapitalbedarf kann deutlich über diesen Beträgen liegen.
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