Der Lehrbeginn im Lehrvertrag wird als konkretes Kalenderdatum eingetragen. Das Startdatum der Lehre kann vom ersten Schultag oder vom ersten überbetrieblichen Kurs abweichen. Massgebend für den Ausbildungsbeginn im Vertrag ist die vereinbarte und kantonal genehmigte Angabe. Ab diesem Zeitpunkt gelten die vertraglichen Regelungen zu Ausbildung, Arbeit und Lohn. Auch die Probezeit knüpft an den Beginn des Lehrverhältnisses an. Unternehmen und lernende Person sollten klären, wann und wo der erste Arbeitstag stattfindet. Dazu gehören Arbeitszeit, Treffpunkt, zuständige Kontaktperson und benötigte Ausrüstung. Der Vertragsbeginn der Lehrstelle sollte mit dem vorgesehenen Ausbildungsjahr und der Berufsfachschule zusammenpassen. Wird der Beginn verschoben, müssen alle Vertragsparteien informiert werden. Eine Änderung des Datums ist in den Vertragsunterlagen festzuhalten und nach dem kantonalen Verfahren genehmigen zu lassen. Mündliche Absprachen allein schaffen bei abweichenden Daten keine klare Vertragsgrundlage.
Festlegung des Beginns einer Lehre im Lehrvertrag in der Schweiz
Der Lehrbeginn ist das im Lehrvertrag festgelegte Datum, an dem das Lehrverhältnis und die vereinbarte berufliche Grundbildung beginnen. Er bestimmt zusammen mit dem Enddatum die Vertragsdauer. Das Datum muss eindeutig sein und mit der Organisation der beteiligten Lernorte abgestimmt werden.
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