Der Lehrberuf im Lehrvertrag bestimmt, welche berufsspezifischen Vorschriften für die Ausbildung gelten. Die Berufsbezeichnung der Lehre wird aus den amtlichen Vorgaben übernommen. Dazu gehört je nach Bildungsgang das Abschlussziel als eidgenössisches Berufsattest oder eidgenössisches Fähigkeitszeugnis. Bestehen Fachrichtungen oder Schwerpunkte, müssen auch diese korrekt eingetragen werden, soweit das Formular dies verlangt. Die Bildungsverordnung des Berufs regelt unter anderem Dauer, Berufsbezeichnung und Qualifikationsverfahren. Der zugehörige Bildungsplan beschreibt die aufzubauenden beruflichen Kompetenzen. Ein umgangssprachlich genannter Ausbildungsberuf darf im Vertrag nicht zu einer unklaren oder falschen Zuordnung führen. Die Bezeichnung sollte mit Lehrstellenangebot, Ausbildungsbewilligung und Angaben der kantonalen Stelle übereinstimmen. Ändert sich der angestrebte Lehrberuf, genügt eine informelle Anpassung des Arbeitsplans nicht. Dann sind Vertragsänderung, Ausbildungsberechtigung und Folgen für die bisherige Ausbildungszeit zu klären. Die genehmigte Vertragsfassung zeigt verbindlich, für welchen Lehrberuf das Lehrverhältnis erfasst wurde.
Bezeichnung des Lehrberufs im Lehrvertrag für eine Lehre in der Schweiz
Der Lehrberuf ist der eidgenössisch geregelte Beruf, in dem die vereinbarte berufliche Grundbildung absolviert wird. Im Lehrvertrag muss seine amtliche Bezeichnung stehen. Betriebliche Tätigkeitsnamen oder allgemeinere Berufsfelder ersetzen den offiziellen Namen nicht.
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