Zu den Lernorten im Lehrvertrag gehört zunächst der Lehrbetrieb als verantwortliche Vertragspartei. Der Ausbildungsort der Lehre kann am Unternehmenssitz oder an einem ausdrücklich genannten Betriebsstandort liegen. Bei mehreren Standorten sollte erkennbar sein, wo die lernende Person hauptsächlich ausgebildet wird. Die Berufsfachschule vermittelt berufskundlichen und allgemeinbildenden Unterricht. Überbetriebliche Kurse (ÜK) ergänzen die betriebliche und schulische Ausbildung durch berufspraktische Grundlagen. Welche Berufsfachschule und welches Kurszentrum besucht werden, bestimmen die zuständigen Stellen nach Beruf und Region. Deshalb sind Schule und ÜK nicht immer bereits mit einer vollständigen Adresse im Vertrag eingetragen. ÜK-Vertragsangaben können sich auf die grundsätzliche Teilnahme beziehen, während konkrete Aufgebote separat folgen. Wechselnde Arbeitseinsätze dürfen die planmässige Ausbildung und den Besuch der weiteren Lernorte nicht behindern. Ändert sich der betriebliche Ausbildungsort dauerhaft, sind Auswirkungen auf Arbeitsweg, Zuständigkeit und Vertragsangaben zu klären. Vereinbarte Änderungen müssen nach dem kantonalen Verfahren dokumentiert werden.
Festlegung der Lernorte einer Lehre im Lehrvertrag in der Schweiz
Die Lernorte sind die Stellen, an denen betriebliche Praxis, schulische Inhalte und ergänzende berufliche Fertigkeiten vermittelt werden. Im Lehrvertrag wird vor allem das für die betriebliche Ausbildung verantwortliche Unternehmen mit dem vorgesehenen Arbeitsort erfasst. Schule und Kursort können separat zugeteilt und später bekannt gegeben werden.
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