Die Arbeitszeit im Lehrvertrag muss mit der im Unternehmen geltenden Regelung und den Vorgaben für Lernende vereinbar sein. Die Wochenarbeitszeit der Lernenden umfasst nicht nur betriebliche Einsätze, sondern berücksichtigt auch den obligatorischen Besuch der Berufsfachschule und der überbetrieblichen Kurse. Wie diese Bildungszeiten angerechnet werden, richtet sich nach den geltenden Vorschriften. Beginn, Ende und Verteilung der täglichen Arbeitsstunden während der Lehre ergeben sich häufig aus dem Einsatzplan. Pausen sind von der Arbeitszeit zu unterscheiden und nach den gesetzlichen Regeln festzulegen. Für minderjährige Lernende gelten besondere Schutzbestimmungen. Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und Mehrarbeit sind deshalb nur innerhalb der zulässigen Grenzen möglich. Ein wechselnder Lehrvertrag-Arbeitsplan darf den Besuch der weiteren Lernorte nicht behindern. Abweichungen zwischen Vertragsangabe und tatsächlicher Arbeitszeit sollten früh mit dem Unternehmen geklärt werden. Dauerhafte Änderungen können eine Anpassung der Vertragsunterlagen erfordern. Arbeitszeitaufzeichnungen helfen, Einsätze, Schule, Kurse und zusätzliche Stunden nachvollziehbar zu dokumentieren.
Arbeitszeitregelung im Lehrvertrag für eine Lehre in der Schweiz
Die Arbeitszeitregelung legt fest, wie viele Stunden die lernende Person im Rahmen des Lehrverhältnisses arbeitet. Im Lehrvertrag wird dafür in der Regel die wöchentliche Arbeitszeit eingetragen. Die konkrete Verteilung richtet sich zusätzlich nach dem betrieblichen Arbeitsplan und den gesetzlichen Grenzen.
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