Arbeitsmittel und Berufskleidung im Lehrvertrag für eine Lehre in der Schweiz

Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte und Materialien, die für die betrieblichen Tätigkeiten benötigt werden. Berufskleidung umfasst vorgeschriebene oder zweckmässige Kleidung für den Arbeitsalltag. Im Lehrvertrag oder in ergänzenden Vereinbarungen sollte klar stehen, wer Anschaffung, Reinigung, Unterhalt und Ersatz übernimmt.

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