Die Tätigkeiten im Lehrvertrag müssen zum eingetragenen Lehrberuf und zur Ausbildungsbewilligung des Unternehmens passen. Ausbildungsaufgaben für Lernende werden dem Ausbildungsstand entsprechend eingeführt und zunehmend selbstständig ausgeführt. Zu Beginn stehen Anleitung, Übung und sichere Arbeitsabläufe stärker im Vordergrund. Später können anspruchsvollere Aufträge und mehr Eigenverantwortung hinzukommen. Der Tätigkeitsbereich des Lehrberufs umfasst nicht automatisch jede im Unternehmen anfallende Arbeit. Wiederkehrende Hilfsaufgaben dürfen den Aufbau der vorgeschriebenen Kompetenzen nicht behindern. Die berufliche Praxis im Vertrag wird durch reale Arbeitsaufträge, Rückmeldungen und dokumentierte Lernziele umgesetzt. Berufsbildende achten darauf, dass Lernende die vorgesehenen Bereiche kennenlernen. Sicherheitsregeln und Schutzbestimmungen gelten bei allen übertragenen Aufgaben. Weichen die tatsächlichen Tätigkeiten dauerhaft vom Ausbildungsziel ab, sollte dies mit dem Lehrbetrieb besprochen werden. Bei erheblichen Abweichungen kann die zuständige kantonale Stelle einbezogen werden.
Vereinbarte berufliche Tätigkeiten im Lehrvertrag für eine Lehre in der Schweiz
Die vereinbarten beruflichen Tätigkeiten sind Aufgaben, mit denen Lernende die Kompetenzen ihres Lehrberufs im Unternehmen aufbauen. Der Lehrvertrag nennt dafür meist den offiziellen Lehrberuf, während Bildungsverordnung, Bildungsplan und betrieblicher Ausbildungsplan die Inhalte genauer bestimmen. Betriebliche Arbeit darf den Ausbildungszweck nicht verdrängen.
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