Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) schliesst eine drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung ab. Lernende wechseln regelmässig zwischen Lehrbetrieb, Berufsfachschule und überbetrieblichen Kursen. Sie müssen Informationen aus diesen Lernorten zusammenführen und verschiedene Aufträge im Blick behalten. Selbstständig lernen im EFZ umfasst etwa Lernstoff wiederholen, Prüfungen vorbereiten und Abgabetermine einhalten. Im Lehrbetrieb gehört dazu, Arbeitsaufträge zu planen, Ergebnisse zu kontrollieren und Fehler anzusprechen. Lernselbstständigkeit bedeutet nicht, Schwierigkeiten ohne Hilfe lösen zu müssen. Berufsbildnerinnen, Berufsbildner und Lehrpersonen geben Anleitungen und Rückmeldungen. Umfang und Form dieser Unterstützung unterscheiden sich nach Beruf, Schule und Lehrbetrieb. Die Lernorganisation im EFZ wird mit zunehmender Erfahrung anspruchsvoller. Erfahrungen mit Hausaufgaben, Praktika oder eigenen Projekten zeigen, wie gut Planung und Verbindlichkeit bereits gelingen. Für die EFZ-Eignung sollte der aktuelle Grad an Selbstständigkeit zusammen mit Lernbereitschaft und verfügbarer Unterstützung betrachtet werden.
Erforderliche Lernselbstständigkeit für eine berufliche Grundbildung mit EFZ in der Schweiz
EFZ-Selbstständigkeit bedeutet, Lernaufträge, Termine und Arbeitsaufgaben zunehmend eigenständig zu organisieren. Dazu gehören Vorbereitung, zuverlässige Ausführung und rechtzeitiges Nachfragen bei Unklarheiten. Vollständige Selbstständigkeit wird nicht schon zu Beginn erwartet, entwickelt sich aber während der Grundbildung.
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