Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) schliesst eine drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung ab. Unterlagen für den EFZ-Zugang helfen dem Unternehmen, die bisherigen Kenntnisse und Erfahrungen einzuordnen. Schulzeugnisse zeigen Fachleistungen und je nach Schule auch Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten. Kompetenznachweise können praktische Arbeiten, Projekte, Sprachkenntnisse oder zusätzliche Kurse belegen. Ausländische Schul- und Abschlussdokumente sollten Fächer, Zeitraum und Bewertungssystem nachvollziehbar darstellen. Je nach Sprache und Zweck kann eine Übersetzung verlangt werden. Eine formelle Gleichstellung ausländischer Schulzeugnisse ist für eine EFZ-Lehre nicht in jedem Fall nötig. Lehrberuf-Nachweise sollten aktuell, vollständig, lesbar und überprüfbar sein. Private Zertifikate sind nicht mit einem eidgenössisch geregelten Abschluss gleichzusetzen. Wer EFZ-Voraussetzungen belegen möchte, sollte nur Unterlagen einreichen, die zur ausgeschriebenen Stelle passen. Die Nachweise unterstützen die Auswahl, ersetzen aber weder die Entscheidung des Lehrbetriebs noch den Lehrvertrag.
Nachweise für den Zugang zu einer beruflichen Grundbildung mit EFZ in der Schweiz
EFZ-Nachweise dokumentieren Schulstand, praktische Erfahrungen und weitere Fähigkeiten für eine Lehrstellenbewerbung. Dazu können Schulzeugnisse, Praktikumsbestätigungen, Arbeitsproben, Kursbelege oder ausländische Vorbildungsunterlagen gehören. Welche Dokumente verlangt werden, hängt vom Lehrberuf und vom Lehrbetrieb ab.
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