Einreichung eines Gesuchs um Ausbildungsbeiträge für die berufliche Grundbildung in der Schweiz

Mit der Einreichung wird das ausgefüllte Gesuch um Ausbildungsbeiträge samt verlangten Belegen an die zuständige kantonale Stelle übermittelt. Der Kanton legt fest, ob dies elektronisch, per Post oder auf einem anderen Weg erfolgt. Erst der nachweisbare Eingang ermöglicht die formelle Bearbeitung.

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