Überbetriebliche Kurse (ÜK) können praktische Arbeiten, schriftliche Aufgaben, Fachgespräche oder dokumentierte Arbeitsaufträge zur Leistungserfassung nutzen. Ein ÜK-Kompetenznachweis bezieht sich auf festgelegte berufliche Fähigkeiten und die dazugehörigen Beurteilungskriterien. Die ÜK-Bewertung kann als Punktzahl, Prädikat, Bericht oder Note dargestellt werden. Ob eine ÜK-Note vorgesehen ist und wie sie verwendet wird, ergibt sich aus der Bildungsverordnung, dem Bildungsplan und den berufsspezifischen Bestimmungen. Eine blosse Teilnahmebestätigung sagt nur aus, dass der Kurs besucht wurde. Die Kursbeurteilung Lernender kann zusätzlich Rückmeldungen zu Arbeitsweise, Qualität, Sicherheit und Selbstständigkeit enthalten. Kriterien und Auftrag sollten vor der bewerteten Arbeit verständlich sein. Nach der Beurteilung wird das Ergebnis der lernenden Person mitgeteilt und je nach Verfahren auch an den Lehrbetrieb übermittelt. Fehler bei Personendaten, Punkten oder Übertragung werden innerhalb der angegebenen Frist der zuständigen Stelle gemeldet. Bei einer ungenügenden Leistung bestimmen die berufsspezifischen Regeln, ob eine Wiederholung, Nacharbeit oder andere Massnahme vorgesehen ist. Leistungsnachweise und zugehörige Mitteilungen werden für spätere Rückfragen sorgfältig aufbewahrt.
Leistungsnachweise in überbetrieblichen Kursen bei einer Lehre in der Schweiz
Ein ÜK-Leistungsnachweis dokumentiert, welche vorgesehenen Aufgaben eine lernende Person bearbeitet und welche Kompetenzen sie dabei gezeigt hat. Form, Kriterien und Bedeutung richten sich nach den Vorgaben des jeweiligen Lehrberufs. Nicht jede Rückmeldung aus einem Kurs ist eine Note oder zählt für das Qualifikationsverfahren.
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