Überbetriebliche Kurse (ÜK) vermitteln grundlegende berufspraktische Fähigkeiten ausserhalb des einzelnen Lehrbetriebs. Eine Organisation der Arbeitswelt (OdA) kann diese Kurse für einen Beruf oder eine Branche verantworten. Zu den OdA können Berufsverbände, Branchenverbände und andere zuständige Organisationen gehören. Ein Berufsverband kann ÜK selbst anbieten oder eine geeignete Einrichtung mit der Durchführung beauftragen. Die Verantwortung umfasst unter anderem Kursprogramm, fachlich geeignete Kursleitende, Räume, Arbeitsmittel und Qualitätssicherung. Auch Anmeldung, Termine, Absenzen und Informationen an Lehrbetriebe müssen geregelt sein. Eine Kurskommission kann ÜK fachlich und organisatorisch begleiten, wenn das einschlägige Regelwerk dies vorsieht. Ihre Zusammensetzung und Aufgaben ergeben sich aus den Bestimmungen des jeweiligen Berufs. Die verantwortliche Organisation arbeitet mit Kantonen, Lehrbetrieben und Berufsfachschulen zusammen. Der tatsächliche Kursanbieter muss nicht mit der übergeordnet verantwortlichen Organisation identisch sein. Für Lernende und Lehrbetriebe zeigen Aufgebot und Kursunterlagen, welche Stelle bei organisatorischen oder fachlichen Fragen zuständig ist.
Trägerschaft der überbetrieblichen Kurse bei einer Lehre in der Schweiz
Die ÜK-Trägerschaft bezeichnet die Organisation oder Einrichtung, die für das Kursangebot eines Lehrberufs verantwortlich ist. Sie sorgt dafür, dass Durchführung, Inhalte und Qualität den geltenden beruflichen Vorgaben entsprechen. Die konkrete Zuständigkeit unterscheidet sich nach Beruf und Branche.
VivAVia 可能会出错。请核实重要信息。

