Überbetriebliche Kurse (ÜK) finden häufig in Werkstätten oder anderen Arbeitsumgebungen mit besonderen Sicherheitsanforderungen statt. Wer akut krank im ÜK wird, unterbricht die Tätigkeit und meldet die Beschwerden unmittelbar der anwesenden Kursleitung. Die Sofortmeldung an die Kursleitung ermöglicht eine Einschätzung der Situation und verhindert ein unbemerktes Weggehen. Bei schweren Beschwerden oder einem medizinischen Notfall werden Erste Hilfe und professionelle Hilfe organisiert. Eine Erkrankung im laufenden Kurs kann auch bedeuten, dass Maschinen, Fahrzeuge oder gefährliche Stoffe nicht mehr sicher verwendet werden können. Lernende dürfen den ÜK während des Kurses nicht eigenmächtig verlassen. Vor dem Heimweg wird geklärt, ob die Person allein reisen kann, abgeholt werden muss oder medizinische Betreuung benötigt. Bei Minderjährigen werden die gesetzlichen Vertretungsberechtigten nach dem vorgesehenen Verfahren einbezogen. Der Lehrbetrieb erhält die Information über den Abbruch und die erfasste Kursabwesenheit. Je nach Kursreglement kann ein Arztzeugnis oder ein anderer Nachweis verlangt werden. Ob versäumte Inhalte oder der ganze Kurstag nachzuholen sind, entscheidet die zuständige Kursstelle nach den berufsspezifischen Vorgaben.
Kursabbruch wegen akuter Erkrankung in einem überbetrieblichen Kurs während einer Lehre in der Schweiz
Ein gesundheitsbedingter Kursabbruch liegt vor, wenn eine lernende Person den laufenden Kurstag wegen plötzlich auftretender Beschwerden vorzeitig beendet. Die Kursleitung muss davon erfahren, bevor die Person den Kursort verlässt. Anschliessend werden Lehrbetrieb und weitere zuständige Personen nach den geltenden Regeln informiert.
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