Überbetriebliche Kurse (ÜK) finden häufig in Werkstätten und anderen Arbeitsumgebungen mit Maschinen, Werkzeugen oder besonderen Gefahren statt. Bei einem Notfall im überbetrieblichen Kurs hat die Versorgung verletzter Personen Vorrang. Die Kursleitung organisiert Erste Hilfe und alarmiert bei Bedarf über die Notrufnummer 144 den Rettungsdienst. Gefahrenquellen werden nur ausgeschaltet, wenn dies ohne zusätzliche Risiken möglich ist. Ein Arbeitsunfall im Kurszentrum wird mit Zeitpunkt, Ort, Ablauf, Verletzung und beteiligten Personen festgehalten. Die ÜK-Unfallmeldung geht nach dem vorgesehenen Verfahren an den Lehrbetrieb und weitere zuständige Stellen. Lernende sind während der Lehre grundsätzlich über die obligatorische Unfallversicherung ihres Arbeitgebers versichert. Der Lehrbetrieb veranlasst normalerweise die Meldung an die Unfallversicherung für Lernende und klärt, welche Unterlagen benötigt werden. Ärztliche Berichte, Unfallformulare und Belege werden vollständig weitergeleitet und aufbewahrt. Der Kursbesuch wird nur fortgesetzt, wenn dies gesundheitlich und sicherheitlich vertretbar ist. Ob versäumte Inhalte nachgeholt werden müssen, klären Kursanbieter und Lehrbetrieb nach der medizinischen Versorgung.
Unfälle während überbetrieblicher Kurse bei einer Lehre in der Schweiz
Bei einem Unfall im ÜK werden die Arbeiten gestoppt, die Unfallstelle gesichert und die Kursleitung sofort informiert. Verletzte erhalten Erste Hilfe; bei schweren Verletzungen wird der Rettungsdienst alarmiert. Danach folgen die Meldung an den Lehrbetrieb und die erforderliche Dokumentation.
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